Welt des Wohnens Ökostrom Zertifikat

Gartenhäuschen als Raumwunder

Für Frischluft-Kaffee und Gartengeräte - Bebauungsplan unbedingt beachten

Der Sommer naht und mit ihm tauchen viele Dinge wieder aus versteckten Plätzen oder Kellerräumen auf. Seien es diverse Gartengeräte, Terrassenmöbel oder bei Familien mit Kindern Fahrzeuge, deren Anzahl es mit einem mittelgroßen Fuhrpark aufnehmen kann. Wie jedes Jahr stellt sich dann wieder die Frage: Wohin damit? Ein kleines Gartenhäuschen kann hier schnell und einfach Abhilfe schaffen. Allgemein gilt zwar, dass für Holzhäuser unter 30 qm umbauten Raum auf Privatgrundstücken keine Baugenehmigung benötigt wird, doch da die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde variieren, empfiehlt sich eine Anfrage beim Bauordnungsamt. Hier erfährt man auch, welche Vorschriften hinsichtlich des örtlichen Bebauungsplans und Abstands zur Grundstücksgrenze gelten. Bei der Auswahl von Gartenhäusern ist unbedingt auf gute Holzqualität zu achten, denn schließlich soll die Laube möglichst viele Jahre lang ihre Dienste erweisen. Zu klein sollte auch auf keinen Fall geplant werden: Schnell zeigt sich, dass so ein Gartenhäuschen neben seinem Zweck als Aufbewahrungsort von Fahrrädern, Sport- und Gartengeräten oder Terrassenmöbeln auch andere Dienste erfüllen kann. Ob als Spielstätte für die Kinder oder als Festraum in den Sommermonaten. Bei HolzLand, Ihrem kompetenten Holzfachhandel, wird ein breites qualitätsgeprüftes Sortiment von Gartenhäusern aus Holz angeboten. So stehen unsere Holz-im-Garten-Profis beratend zur Verfügung, wenn es um Größe, Holzbeschaffenheit, Wandstärke und Fundament geht, und geben die nötigen Unterlagen an die Hand, wenn eine Baugenehmigung notwendig sein sollte. Auf Wunsch wird auch die Anlieferung und Vermittlung qualifizierter Handwerker zur fachgerechten Montage organisiert.